In einem breit angelegten Feldversuch wird jetzt Toyota die Praxistauglichkeit von stationären Heizkraftwerken mit Feststoff-Brennstoffzellen-Technik (Solid-Oxide-Fuel-Cell = SOFC) für den Heimgebrauch testen. Ein Mini-Kraftwerk, das gemeinsam mit Aisin Seiki Co., Ltd., der Osaka Gas Co., Ltd. und dem Elektronikkonzern Kyocera Corporation entwickelt wurde. Insgesamt 30 Einheiten werden in ausgewählten Privathaushalten installiert und versorgen die Anwender mit Strom und Warmwasser. Der Versuch soll in den kommenden Monaten Informationen für eine künftige Kommerzialisierung dieser Technik liefern und ist Teil des sogenannten “Solid Oxide Fuell Cell Verification Project” der New Energy and Industrial Technology Development Organization (NEDO), die neue Möglichkeiten der Energieversorgung entwickelt.
Die auf Eigenheime zugeschnittenen Heizkraftanlagen mit Feststoff-Brennstoffzellen-Technik liefern Wärme und elektrischen Strom. Der aus Erdgas als Energieträger abgespaltene Wasserstoff reagiert dabei in den Zellen des Stromgenerators mit Luftsauerstoff zu Wasser. Bei dieser Reaktion fließen unter Wärmebildung Elektronen, die den Strom generieren. Die Abwärme entweicht nicht ungenutzt, sondern heizt über einen Wärmetauscher Wasser in einem separaten Tank auf.
Die dem NEDO-Projekt zur Verfügung gestellten Heizkraftanlagen der jüngsten Generation sind ein Drittel leichter und kompakter als die Vorgängermodelle. Die Installation in Wohnhäusern bereitet daher keinerlei Probleme mehr. Der Stromgenerator misst 93 cm x 58 cm x 30 cm (L/B/H) und liefert 700 Watt elektrische Leistung. Die Abwärme wird über einen Wärmetauscher für die Warmwasserversorgung des Hauses genutzt. Diese Anlage fasst rund 70 Liter Wasser, besitzt die Maße 170 cm x 70 cm x 30 cm (L/B/H) und erhitzt das Wasser auf bis zu 70 Grad Celsius.
URL: www.toyota.de
Quelle pressrelations.de
Handwerkerleistungen ab
2009 steuerlich besser
absetzbar
Wer seinen Privathaushalt
durch Handwerker renovieren
oder modernisieren lässt,
kann seine Einkommensteuer
noch stärker senken als
bisher. 20 Prozent der
Lohnkosten, höchstens jedoch
1.200 Euro pro Jahr, können
abgesetzt werden. Wie die
Wüstenrot Bausparkasse AG,
eine Tochter des
Vorsorge-Spezialisten
Wüstenrot &
Württembergische, mitteilt,
ist das doppelt soviel wie
bisher.
Außerdem ist der Nachweis
der Bezahlung und der
durchgeführten Arbeiten
vereinfacht worden. Waren
die entsprechenden Belege
bisher den Finanzämtern
immer zusammen mit der
Einkommensteuererklärung
vorzulegen, ist das nunmehr
nur noch auf Anforderung
notwendig.
Da der Staat durch diese
Förderung die Schwarzarbeit
eindämmen will, gilt auch
weiterhin, dass alle
haushaltsnahen
Handwerkerleistungen unbar
per Überweisung oder
Bareinzahlung auf das Konto
des Handwerkers zu bezahlen
sind und eine Rechnung
vorliegen muss. Das hat der
Bundesfinanzhof jüngst mit
seinem Urteil vom 20.11.2008
- Az. VI R 14/08 - für die
steuerliche Anerkennung
bestätigt. Wer also eine
entsprechende
Handwerkerrechnung bar
bezahlt, läuft Gefahr, keine
Steuerermäßigung zu
erhalten, selbst wenn der
Handwerker den Empfang
quittiert.
Ansprechpartner:
Herr Dr. Immo Dehnert
Wüstenrot & Württembergische
AG
Telefon: +49 (711) 662-1471
Fax: +49 (711) 662-1334
Zuständigkeitsbereich:
Pressesprecher
Jetzt eine Nachricht senden
Herr Frank Weber
Wüstenrot & Württembergische
AG
Telefon: +49 (711) 622-1470
Fax: +49 (711) 662-1334
Zuständigkeitsbereich:
Leiter Konzernentwicklung
und Kommunikation
Jetzt eine Nachricht senden
Quelle (lifePR)
Zusatz MS:
Seit dem 1. Januar 2006 können Sie bis zu 20 Prozent vom Arbeitslohn aus einer Handwerkerrechnung bei einer Modernisierung oder Renovierung, maximal aber 600 Euro in der Steuererklärung steuermindernd von der Steuerschuld abziehen. Die Begünstigung wird von der Steuerschuld abgezogen, nicht bei der Einkunfts- oder Einkommensermittlung.
Ab 2009 gilt: das Finanzamt erstattet maximal 1.200 Euro
Beispiel: Renovierung der Terrasse, 2.000 Euro kostet das Material, 6.000 Euro die Arbeitsleistung. Von den 6.000 Euro sind 20 Prozent absetzbar = 1.200 Euro inklusive Mehrwertsteuer, das bedeutet 6.000 Euro ist der maximale Betrag, der für Handwerkskosten absetzbar ist.
Handwerksbetriebe müssen deshalb Rechnungen genau nach Arbeitslohn und sonstigen Kosten aufschlüsseln. Eine Festpreisvereinbarung ohne separate Auflistung des Lohnanteils auf einer Rechnung wird steuerlich nicht anerkannt. Die Rechnung muss zusammen mit dem Bankauszug beim Finanzamt eingereicht werden.
Begünstigt sind nur Modernisierung oder Renovierung, nicht Neubauten. Beispiel: Die Neuerrichtung einer Terrasse wird nicht begünstigt, aber die Reparaturarbeiten am defektem Belag.
Neue innovative
Geschäftsidee
Betonfertiggaragenhersteller
sucht Franchise-Partner für
Garagenmodernisierungs-Konzept
Garagen-Marktführer ZAPF,
der jede fünfte
Betonfertiggarage in
Deutschland liefert, startet
mit einer neuen
Geschäftsidee: der
kompletten
Garagenmodernisierung. Zum
Aufbau eines deutschlandweit
flächendeckenden Netzes an
kompetenten Fachpartnern
suchen die Garagen-Experten
mit Hauptsitz im
oberfränkischen Bayreuth und
einer Niederlassung im
nordrhein-westfälischen
Herne interessierte
Franchise-Partner.
Das Marktpotenzial für
komplette
Garagenmodernisierungen vom
Garagenboden bis hin zum
neuen Satteldach erscheint
nach Untersuchungen der ZAPF
GmbH viel versprechend und
ist bisher noch kaum
erschlossen. Potenziellen
Franchise-Partnern bieten
sich daher interessante
Möglichkeiten, einer
langfristigen Geschäftsidee
mit attraktiven Verdiensten.
Zu den Hauptzielgruppen des
ZAPF-Franchise-Konzepts
zählen neben
Existenzgründern vor allem
bestehende
Handwerksbetriebe, die ihr
Portfolio erweitern möchten.
Die Vorteile, die ihnen das
Partner-Konzept mit
Deutschlands Nr. 1 der
Garagenhersteller (jede
fünfte Betonfertiggarage in
Deutschland wird von ZAPF
geliefert) bietet, sprechen
für sich. Basis des
Modernisierungssystems ist
in erster Linie das
fundierte Know-how, von der
jeder ZAPF-Franchise-Nehmer
profitiert. 100 Jahre
Erfahrung in der Baubranche,
50 Jahre Erfahrung in der
Herstellung von
Betonfertiggaragen und 15
Jahre Erfahrung in punkto
Garagenmodernisierung sind
nicht nur Grund für ein
enormes Fachwissen, sondern
haben vor allem zu einer
festen und stabilen Position
innerhalb der Branche
geführt.
Zu dieser Kompetenz in
Sachen Betonfertiggaragen,
die in kompakten Schulungen
und Seminaren an die Partner
weitergegeben wird, kommen
weitere Leistungen hinzu,
mit denen die ZAPF GmbH
künftige Franchise-Partner
unterstützen wird. Diese
reichen von detaillierten
und stets aktuellen
Arbeitsunterlagen und einem
überregionalen
Marketingkonzept bis hin zu
einem geprüften
Businessplan. Permanente
Systemweiterentwicklungen in
Form neuer Produkte oder
Dienstleistungen, die
Auswahl neuer Materialien
und optimierte
Einkaufspreise runden die
Leistungspalette des
Franchise-Gebers ZAPF ab.
Weitere Infos für
Interessierte unter
www.garagen-modernisiserung.de.
Ansprechpartner:
Frau Carmen Hofmann
Fröhlich PR GmbH i.A.
Telefon: +49 (921) 75935-57
Fax: +49 (921) 75935-60
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Quelle (lifePR)
Schimmel: Die schwarze
Gefahr an Wänden und Fliesen
Fortbildung von HWK und
Öko-Zentrum startet am 16.
Januar
Die Diagnose ist schnell
gestellt: Schwarze Flecken
an den Wänden und Fliesen
sind ein erstes Anzeichen
für Schimmelbefall. Die
Flecken sind aber nicht nur
hässlich, sondern bedrohen
obendrein die Gesundheit der
Menschen, die ihnen zu nahe
kommen. Spätestens an dieser
Stelle ist dann auch der
Fachmann gefragt. Bereits
zum dritten Mal bieten daher
das Öko-Zentrum NRW und die
Handwerkskammer (HWK)
Dortmund die Fortbildung
“Fachkraft für
Feuchteschäden und Schimmel”
an.
Der Lehrgang richtet sich in
erster Linie an Handwerker,
die über eine abgeschlossene
Gesellenprüfung im Bau- und
Ausbaugewerbe verfügen. In
insgesamt 96 Stunden
unterteilt in acht
Seminarblöcke jeweils immer
freitags und samstags und
150 Stunden Selbstlernphase
werden den Teilnehmern alle
Teilbereiche des
Feuchteschutzes, der
Schadensuntersuchung und
Schimmelbeseitigung
vermittelt - ein in
Deutschland einmaliges
Lehrgangskonzept. Zudem
erlangen die Teilnehmer
wichtige Kenntnisse in den
Bereichen Recht,
methodisches Vorgehen und
Leistungsabgrenzungen. Der
Lehrgang vermittelt und
vertieft dabei Gewerke
übergreifendes Fachwissen
und ist auch für Architekten
und Bauingenieure geeignet.
Der nächste Kurs startet am
16. Januar und endet am 7.
Oktober 2009.
Veranstaltungsort ist das
Bildungszentrum der
Handwerkskammer Dortmund,
Ardeystraße 93-95, 44139
Dortmund. Auskunft zum Kurs
und Anmeldungen bei
HWK-Mitarbeiterin Diana
Hübner, Tel.: +49 (231)
5493-604, E-Mail:
diana.huebner@hwk-do.de.
Ansprechpartner:
Frau Carmen Rigbers
Handwerkskammer Dortmund
Telefon: +49 (231) 5493-105
Fax: +49 (231) 5493-115
Zuständigkeitsbereich:
PR/Medien
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Quelle (lifePR)
Konjunkturpaket II -
Schulen und Kindergärten
profitieren
Industrie, Bau & Immobilien
Pressemitteilung von:
Interpane Glas Industrie AG
PR Agentur: pr nord
Die Weyrather-Schule in
Beverungen im Weserbergland
hat bereits moderne Fenster
mit iplus 3CL
Dreifach-Wärmedämmglas.
Zuvor mit veraltetem
Isolierglas ausgestattet,
spart das so genannte
?Superwarmglas? viel
Heizenergie.
Die Weyrather-Schule in
Beverungen im Weserbergland
hat bereits moderne Fenster
mit iplus 3CL
Dreifach-Wärmedämmglas.
Zuvor mit veraltetem
Isolierglas ausgestattet,
spart das so genannte
?Superwarmglas? viel
Heizenergie.
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(openPR) - Kommunen nutzen
Investitionspaket für
energetische Sanierung von
öffentlichen Bauten /
Fenster mit Dreifachglas und
Wärmedämmung im Fokus
Berlin. Das zweite
Konjunkturpaket der
Bundesregierung wurde jetzt
vom Bundesrat verabschiedet
– es stellt gezielt auch
Mittel für die energetische
Sanierung öffentlicher
Gebäude bereit.
„Deutschlandweit werden
viele Schulen und
Kindergärten, Hochschulen
und Krankenhäuser
profitieren, denn hier
besteht seit Jahren ein
enormer energetischer
Sanierungsbedarf – vor allem
bei den Fenstern und der
Wärmedämmung“, so Prof.
Manfred Kleemann vom
Beratungsbüro für
Energieeffizienz und
Umweltschutz, Bergheim.
Basierend auf Daten der
Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) haben
Kleemann und Nikolaus
Richter (BeratungsBüro
Zukunft, Rheine) in einer
bislang unveröffentlichten
Kurzanalyse ermittelt, dass
25 Prozent der in Anspruch
genommenen Kredite aus dem
C02-Gebäudesanierungsprogramm
auf die Fenstererneuerung
entfallen. Damit rangiert
der Fensteraustausch nur
knapp hinter der
Außenwanddämmung (29
Prozent) und noch vor der
Heizungsmodernisierung (20
Prozent). „Langfristig sind
das Investitionen, die den
Klimaschutz fördern, hohe
Energieeinsparungen erzielen
und Arbeitsplätze im
Bauhandwerk sichern“, so
Kleemann.
17,3 Milliarden Euro stehen
jetzt für die Sanierung
öffentlicher Bauten, für den
Straßenbau und den Ausbau
der ländlichen Infrastruktur
bereit. Der Bund unterstützt
zusätzliche Investitionen
der Kommunen und Länder mit
zehn Milliarden Euro und
stellt vier Milliarden für
Bundesinvestitionen zur
Verfügung. Die Länder
stellen weitere 3,3
Milliarden Euro bereit. 50
Prozent der Mittel aus dem
Programm sollen noch 2009
ausgegeben werden. Dafür
wird vorübergehend das
öffentliche Vergaberecht
vereinfacht. Verwaltungen
von Städten, Gemeinden und
Kreisen erstellen deshalb
mit Hochdruck
Prioritätenlisten, welche
Maßnahmen aus den Mitteln
verwirklicht werden sollen.
Hier stehen oft Schulen,
Kindergärten und Hochschulen
im Fokus der energetischen
Sanierung mit
Wärmedämm-Maßnahmen und
modernen Fenstern mit
Dreifach-Wärmedämmglas.
Weitere Information:
Das Dreifach-Wärmedämmglas
iplus 3CL (Interpane)
erreicht bei einem
Wärmedämmwert (Ug-Wert) von
bis zu 0,5 W/m2K einen
besonders hohen
Energieeintrag von 55
Prozent und eine für
Dreifachglas ausgezeichnete
Lichtdurchlässigkeit von 72
Prozent. Durch die
speziellen
Wärmefunktionsschichten
entstehen solare
Energiegewinne.
Interpane Glas Industrie AG
Rainer W. Schmid
Tel.: 0 52 73 / 809-221 /
Fax: -238
E-Mail:
pr nord corporate
communications
Marc Everling
Tel.: 05 31 / 7 01 01-0 /
Fax: -50
E-Mail:
Die Interpane Glas Industrie
AG zählt zu den bedeutenden
Flachglasveredlern Europas.
Stammsitz unseres 1971 von
Georg F. Hesselbach
gegründeten Unternehmens ist
Lauenförde im Weserbergland.
In europaweit elf
produzierenden Werken
stellen wir hochwertige
Verglasungsprodukte her.
Zusätzlich produziert
Interpane Floatglas im
französischen Seingbouse.
Alles was Sie schon immer
über den faszinierenden
Baustoff Glas wissen wollten
erfahren Sie hier auf
unserer Website.
Online-Umfrage
„Traumberufe der Deutschen“
Handwerkliche Berufe haben
ein Image-Problem
Handwerkliche Berufe sind
bei den Deutschen mit am
unbeliebtesten. Dies zeigen
die Ergebnisse einer
internetrepräsentativen
Befragung im YouGov Panel
Deutschland unter 10.000
Bundesbürgern ab 16 Jahren.
Das beste Image hat demnach
der Beruf des Fotografen.
Top: Fotograf und
Event-Manager
Auf der Liste der
beliebtesten Berufe der
Deutschen finden sich der
Fotograf, der Event-Manager
und der
Historiker/Archäologe an der
Spitze der Top Ten. Den
vierten Platz belegt der
Beruf des Mediengestalters,
den fünften der des
Richters. Ebenfalls hoch in
der Gunst der Deutschen
stehen die Berufe Architekt,
Tierpfleger und
Rechtsanwalt. Das Ende der
beliebtesten zehn bilden der
Beruf des Arztes und der des
Ingenieurs.
Flop: Eher Leichenbestatter
als Versicherungsvertreter
Auf dem Zenit der
Unbeliebtheit thront dagegen
der Beruf der
Reinigungskraft, gefolgt von
den Berufen Metzger und
Radrennfahrer. Den vierten
Rang belegt der Beruf
Dachdecker, den fünften
Maurer,
Gas/Wasser-Installateur.
Gleich darauf folgt der
Versicherungsvertreter, der
noch unbeliebter ist als der
Beruf des
Bestattungsunternehmers. Auf
dem neunten Platz findet
sich der Beruf
Callcenter-Agent, auf dem
zehnten der Friseur.
Berufliche
Geschlechterklischees werden
bestätigt
Was die
geschlechterspezifischen
Unterschiede bei der
Beliebtheit betrifft, zeigt
sich, dass jedes Geschlecht
traditionellen Rollenbildern
verhaftet bleibt. Männer
begeistern sich eher für die
Berufe Unternehmensberater,
Mechaniker und Elektriker.
Frauen bevorzugen dagegen
die Profession
Flugbegleiter,
Sozialarbeiter,
Krankenpfleger, Fotograf und
Modedesigner. Kaum
Unterschiede zeigen sich
dagegen bei den Berufen
Event-Manager, Architekt,
Journalist, Arzt, Richter
und Lehrer. Auch bei
kaufmännischen Berufen
fielen die Unterschiede
gering aus.
(Auf die Nennung
geschlechtsspezifischer
Berufsbezeichnungen wurde
aus Gründen der
Übersichtlichkeit an dieser
Stelle verzichtet.)
Ansprechpartner:
Herr Simon Wolf
Jetzt eine Nachricht senden
Telefon: +49 (221) 42061-596
Fax: +49 (221) 42061-100
Über psychonomics AG :
YouGov ist ein im Jahr 2000
gegründetes, börsennotiertes
Marktforschungsinstitut und
einer der Pioniere im
Einsatz von
Online-Erhebungen zur
Bereitstellung hochwertiger
Daten in den Feldern Markt-
und Sozialforschung.
Neben dem Hauptsitz in
London umfasst die weltweite
YouGov Gruppe aktuell
Standorte in den USA,
Skandinavien, Deutschland
und dem Nahen Osten. Darüber
hinaus betreibt YouGov
weitere Meinungs-Communities
in Russland, Polen, Kanada
und im Baltikum. In
Deutschland wird YouGov
durch das
Marktforschungsinstitut
psychonomics vertreten.
Quelle (lifePR)
COSOBA AVA.relax – Mehr
Intelligenz im Raumbuch
Industrie, Bau & Immobilien
Pressemitteilung von: COSOBA
GmbH
Das Raumbuch wird per
Mausklick in ein Gewerke-LV
überführt
Das Raumbuch wird per
Mausklick in ein Gewerke-LV
überführt
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(openPR) - Im Altbaubestand
schlummern viele Potenziale.
Ob energetische Sanierung,
Umnutzung oder Anbau - die
Liste der möglichen
Maßnahmen ist lang.
Architektinnen und
Architekten passen die
spezifische Gebäudesituation
an die individuellen
Bedürfnisse der Bewohner an.
COSOBA, einer der führenden
Hersteller für AVA Software
(Ausschreibung, Vergabe und
Abrechnung von
Bauleistungen) hat sich
bereits seit Jahren mit der
Entwicklung professioneller
Werkzeuge für Architekten
und Bauingenieure einen
Namen gemacht. In der neuen
Version AVA.relax 7.3 hat
man den aktuellen Bedarf des
Bauplaners analysiert und
konsequent umgesetzt. Das
Ergebnis: Ein Intelligentes
Raumbuch!
Im Unterschied zu
herkömmlichen
„Checklistensystemen“ zur
Bestandsaufnahme erfassen
Sie mit dem Intelligenten
Raumbuch von COSOBA
planungsorientiert. Ob
Baukonstruktion, Schaden-
oder Bestandserfassung, Sie
arbeiten immer in einem
duchgängigen System, die
hierarchisch geordnete
Erfassung der Datenmengen
garantiert eine
widerspruchsfreie
Dokumentation. In Verbindung
mit VOB gerechten
Ausschreibungssystemen sorgt
AVA.relax für eine
fachterminologisch und
bautechnisch einwandfreie
Beschreibung der
Konstruktion, der Schäden
und der davon abhängigen
Maßnahmen zur
Instandsetzung.
Die integrierte
Mengenermittlung greift auch
auf CAD Daten zu und hilft
durch Ihre raumübergreifende
Struktur effizient und
planungssicher bei der
Ergebniskontrolle. Der
Raumkatalog verwaltet die
gebräuchlichsten
Konstruktionsteile für alle
Bauten und Schäden. Mit
Hilfe von Raumvarianten
können Sie blitzschnell
unterschiedlichste
Qualitäts- oder Ausbaustufen
kalkulieren.
Die sich anschliessenden AVA
und
Kostenmanagementfunktionalität
erlaubt eine raumweise
Kostenverfolgung von der
Bestandserfassung / Planung
bis zur Kostenfeststellung
in der Bauabrechnung, im
Bedarfsfalle nach DIN 276
oder anderen
Kostenkontenrahmen.
Ob Neubau oder Bauen im
Bestand, mit dem
intelligenten Raumbuch als
integraler Betandteil von
AVA.relax, sind Sie immer
auf der richtigen Seite.
Darmstadt, den 18.02.2009
COSOBA GmbH
Computersoftware für
Bauwesen und Architektur
GmbH
Registergericht Darmstadt
HRB 2966
Geschäftsführer Andreas
Malek
Grafenstrasse 29
64283 Darmstadt
Telefon: +49 6151 1751 - 0
Fax: +49 6151 1751 99
Internet: www.cosoba.de
Mail:
Mit bundesweit ca. 25.000
installierten Arbeitsplätzen
gehört COSOBA AVA heute zu
den bekanntesten
Bausoftwareprodukten. COSOBA
AVA ist das optimale
Werkzeug für AVA,
Projektsteuerung und
Baukalkulation. Namhaften
Architektur- und
Ingenieurbüros, zahlreiche
Industrieunternehmen sowie
viele Hoch- und
Straßenbauämter vertrauen
bei ihrer täglichen Arbeit
auf COSOBA AVA.
Seit über 27 Jahren stehen
hohe Sicherheit, intuitive
Bedienung, sowie
bausoftwarespezifische
Standards im Vordergrund.
Konsequenter Einsatz
modernster
Entwicklungswerkzeuge,
verbunden mit unserer
Kernkompetenz bei AVA und
Kostenmanagement bestätigen
unseren Erfolg und die
Praxisnähe unserer Produkte.
AVA.relax, die neueste
Entwicklung aus dem Hause
COSOBA setzt wieder Maßstäbe
für die gesamte
Bausoftwarebranche.
Besserer Wärmeschutz dank
Naturdämmstoffen: Erst
dämmen, dann sparen
Die meiste Energie geht
durch das Dach verloren - es
sei denn man hat eine
funktionierende Dämmung,
z.B. aus nachwachsenden
Rohstoffen, wie die Experten
von homesolute.com betonen.
In den letzten zehn Jahren
sind die Heizkosten über 80
Prozent gestiegen. Um wieder
Kosten einzusparen, sollte
man daher zuerst das Dach
ausreichend dämmen, da hier
die meiste Energie verloren
geht, so die Experten von
homesolute.com, dem
führenden Online-Portal für
Bauherren, Renovierer und
Wohngenießer. Im
Durchschnitt kann man von
rund 20 Prozent
Energieverlust ausgehen. Die
Dämmung geneigter Dächer
kann dabei unterschiedlich
verwirklicht werden: Soll
das Dachgeschoss als
Wohnraum dienen, empfiehlt
sich beispielsweise eine
Isolierung zwischen den
Sparren. Zudem ist aber auch
eine Dämmung unter den
Sparren möglich, für die
sich besonders
Holzfaserplatten eignen.
Grundsätzlich bieten sich
viele Dämmmaterialien an,
wobei gerade Naturbaustoffe
immer beliebter werden.
Naturdämmstoffe sind gefragt
Eine Naturdämmung hat
zahlreiche Vorteile, so
homesolute.com-Experte und
Baubiologe Dieter Schuller:
“Die nachwachsenden
Naturdämmstoffe verursachen
kaum Allergien und sind bei
der Feuchtigkeits- und
Temperaturregulierung
Industrieprodukten weit
überlegen.” Zudem seien die
Naturmaterialien nahezu
überall einsetzbar. Neben
dem Hausbesitzer profitiert
auch die Umwelt: Zum einen
wird bei der Herstellung der
Naturdämmmaterialien kaum
Energie verbraucht, zum
anderen verringert sich mit
einem gut gedämmten Dach der
Energieverbrauch und damit
der CO2-Ausstoß. Bauherren,
die bei der Dämmung ihrer
eigenen vier Wände auf
natürliche Dämmstoffe
setzen, tragen somit gleich
doppelt zum Klimaschutz bei,
so die
homesolute.com-Experten. Und
auch die Öko-Bilanz kann
sich sehen lassen: So können
die langlebigen Materialien
nach ihrer Nutzungsphase
auch wieder umweltfreundlich
entsorgt werden.
Des Weiteren profitiert auch
das Raumklima von
natürlichen Dämmstoffen, was
insbesondere Familien zu
schätzen wissen. Schließlich
sind Naturdämmstoffe frei
von schädlichen Zusätzen und
gewährleisten somit das
ganze Jahr über ein
angenehmes Wohlfühl-Klima im
Raum. Eine natürliche
Dämmung schützt nicht nur
vor Kälte, sondern hält auch
sommerliche Hitze fern - für
mehr Komfort und
Behaglichkeit in den
Wohnräumen. “Naturdämmstoffe
sind daher die ideale Lösung
für sparsame,
energiebewusste Bauherren
und Renovierer, denen auch
Umwelt und Wohngesundheit am
Herzen liegen”, so das Fazit
der Experten von
homesolute.com.
Mehr Infos:
www.homesolute.com
Über homesolute.com
www.homesolute.com ist das
führende Online-Magazin für
Bauherren, Renovierer,
Wohngenießer und
Gartenliebhaber. 200.000
Besucher informieren sich
monatlich bei homesolute.com.
Besonders beliebt sind der
größte Ideenpool im
deutschsprachigen Internet
mit über 10.000
großformatigen Fotos, ein
kostenloser 3D-Raumplaner,
zahlreiche
Experten-Interviews sowie
ausführliche Sonderthemen
mit kompetenten Tipps und
kreativen Ideen.
Ansprechpartner für die
Presse
PR-Company GmbH
Werner-von-Siemens-Str. 6
86159 Augsburg
Telefon: 08 21 - 2 58 93 00
Telefax: 08 21 - 2 58 93 01
e-mail: baupresse@eurotarget.de
Per Mail eingesendet an
Schlaunews.de
"Mein Ziegelhaus"
präsentiert 2009
beeindruckende Produkt- und
Innovationsvielfalt rund um
das zukunftsfähige Bauen mit
Ziegeln.
Nachhaltig, komfortabel und
energieeffizient - so sieht
eine moderne, zukunftsfähige
Bauweise heute aus.
Das zeigte auch erfolgreich
der Messe- Auftritt der
"Mein Ziegelhaus" Gruppe auf
der diesjährigen BAU in
München vom 12.01. bis
17.01.2009.
Der erfolgreiche
Ziegelhersteller-Verbund,
dem die Ziegelwerke
Bellenberg, Klosterbeuren,
Rimmele (Ehingen), Jüwö
(Wöllstein) und Zeller
(Alzenau) angehören, hat auf
der internationalen
Leitmesse seinen
Führungsanspruch im Bereich
innovativer Mauerziegel
unterstrichen - mit
Produktneuheiten wie einem
mit Steinwolle gefüllten
Mauerziegel-System (MZ8)
sowie einem
rekordverdächtigen
Schwerlastziegel.
Mein Ziegelhaus Messestand
BAU
Die Innovationskraft und
Stärke der
Zieglergemeinschaft, die
sich aus fünf regional
starken und erfolgreichen
Unternehmen mit einer
soliden wirtschaftlichen
Basis zusammensetzt, zeigte
auch der deutlich gewachsene
Messestand, auf dem sich die
"Mein Ziegelhaus"-Gruppe
denBauherren und
Fachbesuchern der BAU 2009
in München präsentierte.
"Wir haben uns zum Ziel
gesetzt, den Mauerziegel mit
seinen herausragenden
technischen und
bauphysikalischen
Eigenschaften möglichst
kundennah darzustellen und
dadurch seine
Spitzenstellung als
attraktivster Hausbaustoff
weiter auszubauen", erklärt
Manfred Schnatz,
kaufmännischer
Geschäftsführer von "Mein
Ziegelhaus".
MZ8
Die zum Patent angemeldete
Materialkombination des
neuen, mit Steinwolle
gefüllten
Mauerziegel-Systems "ThermoPlan
MZ" setzt dabei mit einer
nochmals verbesserten
Wärmeleitzahl neue Maßstäbe
im Bereich der Wärmedämmung.
Mit dem Partner Rockwool
haben die Ziegler gleich den
Weltmarktführer ins Boot
geholt.
"Wichtig waren uns neben den
technischen Eigenschaften
insbesondere das
Qualitäts-Management und die
Bereitschaft an der
Produktentwicklung intensiv
mitzuarbeiten und diese
haben wir bei Rockwool
gefunden", so der technische
Geschäftsführer Hans Peters.
VD Verarbeitung
Die Verarbeitung des MZ8
Ziegels ist perfekt und
sicher mit dem einzigartigen
VD System.
Ziegel Produktpalette - Mein
Ziegelhaus
Aufsehen erregend ist auch
eine weitere
Produktentwicklung des "Mein
Ziegelhaus"-Verbundes, die
in München erstmals der
Öffentlichkeit präsentiert
wird: der neue
Schwerlastziegel- der
stabilste Ziegel seiner Art.
Der Verbund "Mein
Ziegelhaus" hat sich auch
für die Zukunft zum Ziel
gesetzt, den Mauerziegel mit
seinen herausragenden
technischen und
bauphysikalischen
Eigenschaften möglichst
kundennah darzustellen und
dadurch seine
Spitzenstellung als
attraktivster Hausbaustoff
weiter auszubauen.
Die "Mein Ziegelhaus" Gruppe
setzt also weiterhin auf
ihre Innovationskraft und
zeigt, wie modernes,
zukunftsfähiges Bauen mit
Ziegeln heute aussehen kann
- nachhaltig, ökologisch und
effizient.
Weitere Informationen sind
erhältlich bei Mein
Ziegelhaus GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle, Rheinufer
108, 53639 Königswinter,
Telefon: (022 23) 29 66
78-0, Telefax: (022 23) 29
66 78-1, E-Mail: info@meinziegelhaus.de,
im Internet unter
www.meinziegelhaus.de sowie
auf der BAU München (12.01.
bis 17.01 2009, Halle A3,
Stand 329)
Modernes Ziegelmassivhaus
Über "Mein Ziegelhaus"
Mein Ziegelhaus GmbH & Co.
KG ist die Anfang 2006 neu
gegründete gemeinsame
Dachorganisation der fünf
führenden südwestdeutschen
Mauerziegelhersteller
Ziegelwerk Bellenberg (Bellenberg),
Juwö Poroton Werke
(Wöllstein), Ziegelwerk
Klosterbeuren (Klosterbeuren),
Georg Rimmele (Ehingen) und
Zeller-Poroton Ziegelwerke
(Alzenau).
Hausmeister-Dienste
1. Einordnung der
Hausmeister-Dienste
Existenzgründungen im
Bereich der
Hausmeister-Dienste erfahren
nach wie vor einen regen
Zulauf. Vor dem Hintergrund
der geltenden
Handwerksordnung ist es
jedoch notwendig, sich
umfassend über die
rechtlichen Möglichkeiten
bzw. Grenzen der
selbständigen Betätigung in
diesem Bereich zu
informieren. In Deutschland
herrscht grundsätzlich
Gewerbefreiheit. Das heißt,
grundsätzlich kann jeder
unabhängig von seiner
beruflichen Qualifikation
diejenige Tätigkeit
selbständig gewerblich
ausüben, die er ausüben
will. Dieser
Gewerbefreiheitsgrundsatz
findet in einigen Bereichen
eine Einschränkung. Einer
der eingeschränkten Bereiche
ist das zulassungspflichtige
Handwerk. Ein Kernelement
der Handwerksnovelle 2003
ist die Abschaffung des
Inhaberprinzips. D.h.
Betriebe, die ein
zulassungspflichtiges
Handwerk ausüben, können
jetzt auch von allen
Einzelunternehmern oder
Personengesellschaftern
geführt werden, die einen
Meister als Betriebsleiter
einstellen. Die
Notwendigkeit der
Meisterqualifikation ergibt
sich jedoch nur dann, wenn
ein Handwerk in vollem
Umfang oder aber
Teiltätigkeiten aus diesem
ausgeübt werden, die ihm
laut
Bundesverwaltungsgericht das
essentielle Gepräge geben.
Teiltätigkeiten aus
einzelnen Handwerken, die
lediglich in wenigen Wochen
oder Monaten anlernbar sind,
unterliegen nach ergänzender
Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichtes
nicht dem Handwerksrecht und
es bedarf hierzu keiner
Meisterqualifikation
(Minderhandwerk). Einer
Meisterqualifikation bedarf
es gleichfalls nicht bei der
Ausübung eines der 57
handwerksähnlichen Gewerbe.
Ferner dürfen alle
Tätigkeiten ausgeübt werden,
die originär IHK-relevant
sind, die also mit Handwerk
nichts zu tun haben (also
auch nicht als
Minderhandwerk oder
handwerksähnlich zu
klassifizieren sind) wie z.
B. reine Schweißarbeiten.
2. Tätigkeiten von
Hausmeister-Diensten
Welche Tätigkeiten können
nun von Hausmeister-Diensten
ohne handwerklichen
Qualifikationsnachweis
(Meisterprüfung) ausgeübt
werden? Zunächst einmal
dürfen Gartenpflegearbeiten
ausgeübt werden. Es gibt
zwar die Qualifikation des
Gärtnermeisters, dies ist
jedoch eine Kann- und keine
Muss-Bestimmung. Vor diesem
Hintergrund bedarf es auch
zur Führung eines Garten-
und Landschaftsbaubetriebes
keiner
Meister-Qualifikation.
Pflasterarbeiten sind einem
Garten- und
Landschaftsbaubetrieb nur
dann gestattet, wenn die
Pflasterarbeiten Bestandteil
einer insgesamt gesehen
landschaftsgärtnerisch
geprägten Anlage sind.
Pflasterarbeiten außerhalb
von landschaftsgärtnerisch
geprägten Anlagen sind dem
Garten- und Landschaftsbauer
nicht gestattet, diese
Tätigkeiten sind dem
Straßenbauerhandwerk
vorbehalten.
Reinigungstätigkeiten sind
generell Bestandteil des
Gebäudereinigerhandwerks,
wozu es gemäß der
Novellierung der
Handwerksordnung 2003 keiner
Meisterprüfung mehr bedarf.
Die minderhandwerkliche
Ausübung von
Reinigungstätigkeiten "nach
Hausfrauen-Art" bedarf
ebenfalls keiner
Meisterqualifikation. Ohne
Meisterqualifikation können
auch die 57
handwerksähnlichen Gewerbe
ausgeübt werden. Nicht zu
allen, aber zu einer ganzen
Reihe von handwerksähnlichen
Berufen gibt es bei den
Handwerkskammern spezielle
Informationsblätter
bezüglich der möglichen
auszuübenden Tätigkeiten. In
Bezug auf die 41
zulassungspflichtigen
Handwerke gilt gemäß
Bundesverwaltungsgericht,
dass die Ausübung einer
einzelnen Teiltätigkeit aus
einem handwerklichen
Berufsbild nichts darüber
aussagt, ob Handwerk
vorliegt und
Meisterqualifikation
notwendig ist. Es kommt
vielmehr auf die Bewertung
an, ob die Teiltätigkeit dem
in Rede stehenden Handwerk
das essentielle Gepräge
gibt. Sofern diese Frage
verneint werden kann, liegt
handwerksrechtlich ein
Minderhandwerk vor, für das
es ebenfalls keiner
Meisterqualifikation bedarf.
Neu geschaffen im Zuge der
Handwerksnovelle 2003 wurde
der Abschnitt 1 der Anlage
B. Dieser Abschnitt umfasst
die 53 Gewerbe, die als
zulassungsfreie Handwerke
betrieben werden können. Der
Hausmeister darf alle
pflegerischen und einfachen
Instandsetzungstätigkeiten
ausüben, die nicht
wesentliche handwerkliche
Teiltätigkeiten sind.
3. Möglicher
Leistungskatalog für
Hausmeister-Dienste
• Überwachung der Ordnung
und des einwandfreien
Gesamtzustandes der
betreuten Wohnanlage.
• Kehrdienst von Hof, Straße
und Gehweg. Dazu gehört das
Entfernen von Unkraut, das
Kehren von Hauszugängen,
Zufahrten, Pkw-Plätzen und
-Wegen; große Hofflächen mit
Kehrsaugmaschine oder
manuell reinigen; Fußroste
an Eingangstüren
herausnehmen und reinigen;
Papierkörbe und Abfalleimer
leeren; Wassereinläufe von
Gullys von Schmutz wie Laub,
Papier oder sonstigem Unrat
befreien.
• Überwachung der
Garagen/Tiefgaragenanlagen.
• Überwachung der
Müllanlagen und der
Gemeinschaftsräume;
Gemeinschaftsraum
sauberhalten und auskehren;
technische Räume wie
Öllager, Heizungsraum,
Lüftungsraum, Waschküche und
Trockenräume überwachen;
gemeinschaftliche
Kellerräume,
Speicherflächen, Gänge,
Abstellräume und
Fahrradräume überwachen.
• Betreuung von Grün- und
Gartenanlagen; Papier,
Steine, sonstigen Unrat und
Unkraut aus Gartenanlagen
beseitigen und auf
gepflegten Gesamteindruck
achten; im Spätherbst Laub
rechen und beseitigen;
Verladen von Schnittgut,
Astwerk oder
zusammengetragenem Laub;
Pflanzungen von Unkraut
befreien und Beete
aufhacken; Rasenmähen.
• Überwachung der
Heizungsanlage, Überwachung
der Brennstoffvorräte - dazu
gehört auch das Umschalten
der Pumpe, das Bedienen der
Heizungsanlage nach den
technischen Vorschriften des
Herstellers und das
Auffüllen von Wasser. Nicht
dazu gehört aber das
Regulieren von Störungen,
das Einstellen des Brenners
und die Durchführung von
Reparaturen; denn dabei
handelt es sich um
wesentliche und
gefahrengeneigte Tätigkeiten
aus dem Berufsbild des
Installateur- und
Heizungsbauerhandwerks.
• Ausführung von
Kleinstinstandsetzungen wie
Beseitigen von kleinen
Verstopfungen, Auswechseln
von defekten Glühbirnen.
Besonders in diesem Bereich
sind die Grenzen der
Handwerksausübung aus den
unterschiedlichen
Handwerksgewerben durch den
Hausmeister zu
berücksichtigen. Bei dem
Bedarf von handwerklichen
Instandsetzungen ist es
Aufgabe eines Hausmeisters,
den Hauseigentümer oder
Hausverwalter entsprechend
zu informieren, der
Hausmeister ohne
Handwerksrolleneintragung
darf selbst handwerklich
wesentliche Arbeiten nicht
ausführen.
• Winterdienst: Schneeräumen
im erforderlichen Umfang auf
den zur Benutzung stehenden
Verkehrsflächen; auch
Winterdienst für die
öffentlichen Gehwege, soweit
dies nach der
Verkehrssicherungspflicht zu
den Verpflichtungen des
Hauseigentümers oder des
Hausverwalters gehört.
• Besonders könnten auch
Leistungen vereinbart werden
wie ein Botendienst zur
Ausführung von Besorgungen.
(Quelle möglicher
Leistungskatalog für
Hausmeister-Dienste:
Arbeitsgemeinschaft der
Hwk`s Rheinland-Pfalz März
1999)
4. Beispiel-Tätigkeiten
für Hausmeister
- Abfluss reinigen
- Gardinenstangen wieder
festschrauben / Schienen
erneuern
- Gardinen aufhängen und
abnehmen
- Rollos wieder spannen /
wieder festschrauben
- Fenster und Türen
ausbessern (nur kleine
Schrammen / Macken)
- Türzylinder / -griffe
wechseln
- Fenster putzen
- Treppenhaus wischen
- Dachrinnen reinigen
- Schränke / Kleinmöbel
zusammenbauen und aufstellen
- Möbeltüren einstellen
- Möbelscharniere reparieren
oder erneuern
- Türgriffe (Schränke)
reparieren oder erneuern
- Regale zusammenbauen und
anbringen
- Bilder anbringen
- Fernseher und
Videorecorder aufstellen
bzw. einstellen / verkabeln
- Stereoanlagen aufstellen
bzw. einstellen / verkabeln
- Computeranlagen aufstellen
und verkabeln
- Telefone aufstellen bzw.
einstellen / programmieren
- Glühlampen auswechseln
- Schraubsicherungen
auswechseln
- Gartenpflege
- Schneefegen
- Entrümpelungen
Erlaubt ist also z. B. das
Auswechseln einer Glühbirne,
das Verlegen einer Steckdose
hingegen ist verboten. Vor
dem Hintergrund der
vielfältigen Möglichkeiten
im täglichen Geschehen kann
die Aufzählung der möglichen
Beispiele, die im Rahmen von
Hausmeister-Diensten auf der
Basis der Gewerbefreiheit
ohne handwerkliche
Meisterqualifikation
ausgeführt werden können,
nicht abschließend sein.
Zahlungsmoral - ein
trauriger "Dauerbrenner"
Otto Kentzler
Präsident des
Zentralverbandes des
Deutschen Handwerks (ZDH)
Pressekonferenz BDIU und ZDH
am Montag, 20. November 2006
um 10:30 Uhr in Berlin
Das Thema Zahlungsmoral ist
in Deutschland ein trauriger
"Dauerbrenner". Auch die
aktuellen Zahlen des BDIU
machen deutlich, in welchem
Ausmaß offene Forderungen
das Wirtschaftsleben negativ
beeinflussen. Das, was Ihnen
heute vorgetragen wird, ist
keine abstrakte Statistik.
Hinter diesen Zahlen stehen
konkrete Existenzen, es geht
um Handwerkerinnen und
Handwerker, deren
Mitarbeiter und Familien.
Die mangelnde Zahlungsmoral
gerade gegenüber dem
Handwerk liegt aus unserer
Sicht vor allem in der
Struktur des in Deutschland
geltenden Werkvertragsrechts
begründet. Der Rechtsrahmen
für die Erbringung
werkvertraglicher
Dienstleistungen hat sich
über alle wirtschaftlichen
und rechtlichen
Entwicklungen hinweg seit
über 100 Jahren nicht
verändert. Der Bauhandwerker
muss das Material, die Löhne
seiner Mitarbeiter und
andere Kosten
vorfinanzieren. Wenn er sie
einbaut, verliert er erstens
das Eigentum an den von ihm
beschafften Sachen, zweitens
sieht er sich einem
jederzeitigen
Kündigungsrecht des
Auftraggebers gegenüber und
drittens erwirbt er erst mit
der Abnahme des Werks seinen
Zahlungsanspruch. Was nutzt
uns die anspringende
Konjunktur, wenn selbst
Betriebe mit vollen
Auftragsbüchern Insolvenz
anmelden müssen, weil sie
wegen offener Rechnungen den
nächsten Auftrag nicht
vorfinanzieren können?
Das Problem der
Zahlungsmoral - dies möchte
ich nochmals unterstreichen
- wird durch den
Konjunkturaufschwung nicht
gelöst, sondern nur
verschoben. Es ist also
dringend gesetzgeberisches
Handeln nötig. Ansätze sind
durchaus vorhanden - sie
werden von der Politik aber
nicht konsequent umgesetzt.
So hat die Bundesregierung
im Koalitionsvertrag
verabredet, dass ein
Forderungssicherungsgesetz
verabschiedet werden wird.
Darauf haben die
Bundesländer erneut ihren
Entwurf eines
Forderungssicherungsgesetzes
(FoSiG), der dem Bundestag
bereits in der letzten
Legislaturperiode vorlag, im
Parlament eingebracht. Die
Bundesregierung hat zu dem
Gesetzentwurf bereits
grundsätzlich positiv
Stellung genommen.
Namentlich die
Bundesministerin der Justiz
unterstütz das Fo-SiG und
hat sich bereits mehrfach in
diesem Sinne öffentlich
geäußert. Für den Unmut der
Handwerkerinnen und
Handwerker sorgt jetzt - man
kann es nicht anders
bezeichnen - das Trauerspiel
im Deutschen Bundestag. Nach
erfolgter erster Lesung am
6. April 2006 wurde der
Gesetzentwurf an die
zuständigen Ausschüsse
(federführend ist der
Rechtsausschuss) überwiesen.
Offensichtlich gibt es vor
allem in der SPD-Fraktion
nach wie vor große Bedenken
gegen das FoSiG, so dass es
bislang keinen Termin für
eine Behandlung im
Rechtsausschuss gibt. Trotz
mehrerer Anläufe tritt das
Gesetzgebungsvorhaben also
auf der Stelle. Zuletzt hat
am 28. September 2006 ein
erneutes
Berichterstattergespräch
stattgefunden, bei dem man
letztendlich nicht
weitergekommen ist. Mit
einem entscheidenden
Fortschritt noch in diesem
Jahr können wir kaum
rechnen.
Wir fordern erneut und mit
Nachdruck, dass nun endlich
etwas passiert. Unsere
Handwerksbetriebe wollen
sich nicht länger vertrösten
lassen. Versprechungen,
Verlautbarungen und
Ankündigungen - aber kein
Ergebnis. Das ist
frustrierend. Wir würden
gerne ein positives Ergebnis
im Bundesgesetzblatt
nachlesen können. Um
Missverständnisse gleich
auszuräumen: Auch der
Entwurf des
Forderungssicherungsgesetzes
ist aus Sicht des Handwerks
nicht optimal. Aber
zumindest ein Teil der
aktuellen Probleme unserer
Betriebe wird sich damit
lösen lassen. Ich möchte
einige Punkte herausgreifen,
von deren positiven Wirkung
wir überzeugt sind:
Vereinheitlichung der
Abnahme: Nach der Abnahme
eines Werks durch den
Auftraggeber soll künftig
der Bauträger seinen
Subunternehmern die Abnahme
nicht mehr wegen angeblicher
Mängel verweigern dürfen.
Erleichterung von
Abschlagszahlungen: Es wird
nicht mehr auf "in sich
abgeschlossene Teile des
Bauwerks", sondern auf die
"jeweils nachgewiesene
vertragsmäßige Leistung"
abgestellt. Damit würde das
Gesetz an die VOB/B
angepasst, mit der die
Betriebe in der Praxis gute
Erfahrungen gesammelt haben.
Änderung des sog.
Druckzuschlags: Danach darf
der Auftraggeber nicht mehr
"mindestens das Dreifache
der zu erwartenden
Mängelbeseitigungskosten"
sondern "in der Regel das
Zweifache" einbehalten. Dies
entspricht einer alten
Forderung des Handwerks.
Privilegierung der VOB/B im
Recht der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen: Damit
würden die Bestrebungen der
Rechtsprechung eingedämmt,
die einzelnen Regelungen der
VOB/B einer
AGB-Inhaltskontrolle zu
unterziehen.
Wir wollen aber auch nicht
unsere Kritikpunkte
verschweigen:
Der Anspruch auf
Abschlagszahlungen soll
gegenüber einem Verbraucher
nur gegen Leistung einer
Erfüllungsbürgschaft in Höhe
von 5 Prozent des
Vergütungsanspruchs
durchsetzbar sein. Damit
würde für die betroffenen
Betriebe des Handwerks die
Kreditlinie weiter
eingeschränkt und die
Liquidität beeinträchtigt.
Hinzu kommt, dass der
Handwerker seinerseits vom
Verbraucher keine Sicherheit
nach § 648a BGB verlangen
darf. Schon jetzt verlangen
Verbraucher immer häufiger
Sicherheiten für
Fertigstellung und
Gewährleistung. Eine
Gleichstellung der
Vertragsparteien sieht auch
dieser Gesetzentwurf nicht
vor.
Die (mit § 302a ZPO)
vorgesehene so genannte
vorläufige Zahlungsanordnung
soll dem Richter die
Möglichkeit geben, dem
klagenden Handwerker je nach
Verfahrensstand vor
Abschluss des Verfahrens
eine Teilsumme zuzusprechen.
Diese neue prozessuale
Regelung hilft den von
mangelnder Zahlungsmoral
betroffenen Betrieben in den
meisten Fällen jedoch nicht
weiter. Erfahrungsgemäß sind
die Betriebe bereits
nachhaltig in ihrer
Liquidität betroffen, wenn
es zu einem Prozess kommt.
Hilfreich sind daher in
erster Linie vor allem
gesetzgeberische Maßnahmen,
die dem Betrieb eine
Realisierung seiner
Forderungen zeitnah zur
Auftragsabwicklung
ermöglichen.
Um dies auch noch einmal
sehr deutlich zu sagen:
Es geht nicht um eine
Zurückschneidung von
Verbraucherrechten oder gar
eine rechtliche
Privilegierung der
Handwerksbetriebe. Was wir
wollen ist ein faires
Miteinander der Partner
eines Werkvertrages. Hierfür
brauchen wir die notwendigen
gesetzlichen
Voraussetzungen. Das heute
geltende Werkvertragsrecht
bietet Auftraggebern die
Möglichkeit, trotz
ordnungsgemäßer
Auftragserledigung durch den
Handwerker, Zahlungen
hinauszuzögern - und das ist
nicht gegen das Gesetz. Ein
kleiner Handwerksbetrieb
darf jedoch nicht über
Monate als zinsbringende
Sparkasse für seine
zahlungsunwilligen Kunden
ausgenutzt werden. Das dient
nicht dem Rechtsfrieden und
schadet nur der
Wirtschaftskraft unseres
Landes.
Zum Schluss noch ein
Hinweis:
In den vergangenen Jahren
wurden - über den Ansatz von
Änderungen im Zivilrecht
hinaus - immer wieder
Maßnahmen diskutiert, wie
den von Forderungsausfällen
betroffenen Betrieben
geholfen werden könnte. Zu
erwähnen sind hier etwa die
Programme der Förderbanken
des Bundes, die nur für
erstklassige Forderungen
gelten und auf
risikoreichere Forderungen
(z.B. Baubereich) ausgedehnt
werden sollten. Diskutiert
wurden auch steuerliche
Erleichterungen etwa für
Betriebe, die sich an
Risikokapitalfonds
beteiligen oder die
Wiedereinführung der
Steuerfreiheit von
Rückstellungen für drohende
Verluste. Hier hat sich der
ZDH immer wieder eingebracht
und zumindest in einigen
Bereichen für eine Linderung
der Folgen der mangelnden
Zahlungsmoral gesorgt.
Dies alles ändert aber
nichts an der Notwendigkeit
von Änderungen im
Werkvertragsrecht - jetzt!
Quelle:
ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN
HANDWERKS
Lohnsteuer bei 400 Euro
Jobs
Seit dem 1.7.2006 zahlen Sie
für Ihre 400-Euro-Jobs mehr
Geld. Die monatliche
Abgabenpauschale ist von 25
auf 30 Prozent gestiegen.
Können Sie sich die darin
enthaltene pauschale
Lohnsteuer von 2 Prozent
wieder von Ihrem Minijobber
zurückholen und so die
Kosten auf 28 Prozent
senken?
Ein wichtiges Urteil des
Bundesarbeitsgerichts vom
1.2.2006 (Az. 5 AZR 628/04)
gibt die Antwort.
Der Fall:
Eine Reinigungskraft
arbeitete als geringfügig
Beschäftigte und erhielt
laut Vertrag einen
monatlichen Bruttolohn
unterhalb der
400-Euro-Grenze. Ihr
Arbeitgeber versteuerte den
Lohn pauschal mit 2 Prozent
und zog den Betrag vom ihrem
Entgelt ab. Damit war die
Reinigungskraft nicht
einverstanden.
Das Bundesarbeitsgericht
wies die Klage der
Beschäftigten ab. Ist im
Arbeitsvertrag ein
Bruttolohn vereinbart, muss
der Arbeitnehmer die
Lohnsteuer tragen. Das gilt
auch bei einer geringfügigen
Beschäftigung mit pauschaler
Lohnsteuer. Nur wenn
eindeutig ein Nettolohn
vereinbart ist, trägt der
Arbeitgeber die Lohnsteuer.
So holen Sie sich die
Lohnsteuer zurück
Prüfen Sie die Verträge
Ihrer 400-Euro-Jobs. Ist
dort eindeutig ein Nettolohn
vereinbart (z. B. "...
erhält der Beschäftigte 400
Euro am Monatsende
ausgezahlt ..." oder "...
wird ein Nettolohn von 400
Euro monatlich vereinbart
..."), haben Sie schlechte
Karten. Der einzige Weg ist
dann eine Vertragsänderung,
mit der Ihr Mitarbeiter
einverstanden sein muss.
Gibt es keine eindeutige
Formulierung, gehen Sie nach
dem Urteil des
Bundesarbeitsgerichts von
einer Bruttovergütung aus.
Führen Sie die monatliche
Abgabenpauschale von 30
Prozent ab und behalten Sie
vom Monatsentgelt Ihres
400-Euro-Minijobbers 2
Prozent ein. Wie Sie bei
neuen Vertragsabschlüssen
vorgehen Sorgen Sie hier von
vornherein bei Ihren
400-Euro-Jobs für
Klarstellung und
Rechtssicherheit:
Fassen Sie die
Arbeitsverträge schriftlich
ab. Vereinbaren Sie
ausdrücklich eine
Bruttovergütung.
Formulierungsbeispiele:
Bei Abrechnung nach
Monatspauschale: "Der
Arbeitnehmer erhält
monatlich eine Vergütung bis
400 Euro brutto." Bei
Abrechnung nach Stunden:
"Der Arbeitnehmer erhält
einen Brutto-Stundenlohn von
10 Euro. Die monatliche
Arbeitszeit ist auf 40
Stunden begrenzt."
Weisen Sie im Vertrag darauf
hin, dass Sie die 2 Euro
Lohnsteuer abziehen.
Formulierungsbeispiel: "Die
pauschale Lohnsteuer in Höhe
von 2 Prozent der Vergütung
trägt im Innenverhältnis der
Arbeitnehmer. Der
Arbeitgeber behält den
Betrag vom monatlichen
Entgelt ein." (ohne Gewähr)
Steuer
Handwerkerrechnungen sind ab
1. Januar 2006 leichter von
der Steuer absetzbar.
Bei Kosten für
Handwerkerleistungen können
private Haushalte bis zu
einem Rechnungshöchstbetrag
von 3.000 Euro 20 %
der Kosten bei der nächsten
Steuererklärung absetzen.
Somit können bei
Handwerkerkosten für
Reparatur- oder
Renovierungsarbeiten in
privaten Wohnungen, Häusern
und Grundstücken bis zu 600
Euro von der Steuer
abgesetzt werden. Diese
Regelung tritt im Jahr 2006
in Kraft, so dass die Kosten
noch rückwirkend zum 1.
Januar 2006 geltend gemacht
werden können. Die maximale
Jahresförderung von 600 Euro
pro Haushalt bezieht sich
allerdings nur auf
Arbeitskosten. Nicht
absetzbar sind die Kosten
für verarbeitetes Material.
Voraussetzung für die
steuerliche Absetzbarkeit
ist, dass die Arbeits- sowie
die Materialkosten und die
jeweiligen Anteile der
Mehrwertsteuer auf der
Rechnung separat ausgewiesen
sind. Auftraggeber müssen
dem Finanzamt die Rechnungen
vorlegen, und nachweisen,
daß die Zahlung auf das
Konto des Handwerkers
erfolgt ist.
Schutz vor Pfusch am Bau
Industrie, Bau & Immobilien
Pressemitteilung von:
Immowelt AG
Schon bei der Abnahme
einzelner Bauabschnitte kann
ein neutraler Berater
hilfreich sein.
(openPR) - Durch Fehler am
Bau entstehen jährlich
Milliardenschäden.
Baubegleitungen durch
neutrale Sachverständige,
aber auch detaillierte
Abnahmeprotokolle oder
Versicherungen helfen, das
Risiko zu minimieren.
Nürnberg, 08. Januar 2009.
Bauen ist eine riskante
Angelegenheit – davon wissen
die meisten Bauherren ein
Lied zu singen. Auf 1,4
Milliarden Euro jährlich
werden die Kosten für Pfusch
am Bau beziffert, darauf
weist das Immobilienportal
Immowelt.de hin. Ein
Großteil der Bauschäden
resultiert aus Fehlern beim
Wärmeschutz, an Fenstern, am
Mauerwerk oder an
mangelhaften
Dachkonstruktionen. Auch der
Keller kann schnell zum
unerwünschten Feuchtbiotop
werden. Bauherren sollten
also ganz genau aufpassen –
vor allem bei der
Endabnahme. Denn danach geht
die Haftung auf den Kunden
über. Doch auch nach jedem
Bauabschnitt wie Baugrube,
Rohbau, Rohinstallation sind
Teilabnahmen und
entsprechende
Abnahmeprotokolle ratsam. In
diesem sollten sämtliche
Mängel aufgelistet und die
Fristen für deren
Beseitigung festgeschrieben
werden.
Damit der Traum vom
Eigenheim nicht zum Alptraum
wird, sollte auf
fachkundigen, neutralen
Beistand gebaut werden, rät
Immowelt.de. Bauberater
sollten am Besten gleich von
Anfang an, also schon in der
Planungs- und Angebotsphase,
einbezogen werden. Auch an
der laufenden Baubetreuung,
an der Mängelsuche sowie den
Abnahmen sollten Fachleute
beteiligt werden. Einige
Verbraucherzentralen
vermitteln Experten schon zu
einem Stundenlohn von 50
Euro. Auch der Verband
privater Bauherren stellt
Kontakt zu erfahrenen
Architekten und Ingenieuren
her. Weitere Anlaufstellen
sind TÜV oder Dekra. Stellt
sich durch den Gutachter
heraus, dass der Neubau
Mängel hat, die vorher nicht
bekannt waren, muss sogar
das Bauunternehmen die
Kosten des Sachverständigen
tragen, merkt Immowelt.de
an.
Wer auch
versicherungstechnisch auf
Nummer sicher gehen will,
kann zusätzlich eine
Bauleistungs-Versicherung
abschließen. Diese
versichert alle Lieferungen
und Leistungen inklusive der
in Eigenregie erbrachten
Arbeiten für den kompletten
Roh-, Aus- und Umbau,
berichtet Immowelt.de.
Schäden, die durch
Fahrlässigkeit oder
Ungeschicklichkeit
entstehen, aber auch
unvorhersehbare Einflüsse
wie Sturmschäden sind so
abgedeckt.
Weitere Themen des
Immowelt-Pressediensts:
www.immowelt.de/ImmoweltAG/Pressedienst/index.aspx
Presse-Kontakt:
Immowelt AG, Nordostpark
3-5, 90411 Nürnberg,
www.immowelt.de, Barbara
Schmid, , Tel.: 0911/520
25-462, Fax: 0911/520 25-15
Über Immowelt.de:
Immowelt.de ist eines der
meistbesuchten
Immobilienportale im
Internet mit monatlich
zuletzt 257 Millionen Page
Impressions, 53 Millionen
Exposé-Aufrufen und über
960.000 Immobilien-Angeboten
im Monat. Betreiber ist die
Nürnberger Immowelt AG -
seit 1991 Anbieter von
Software- und
Internetlösungen für die
Immobilienwirtschaft.
Mit dem
Immowelt-Medien-Netzwerk
betreibt die Immowelt AG für
führende Zeitungen wie WAZ,
Münchner Merkur,
Tagesspiegel oder Südkurier
die regionalen
Online-Rubrikenmärkte für
Immobilien und ist damit
deutschlandweit zusätzlich
auf über 50 Zeitungsportalen
der exklusive Partner.